RECHTLICHES

Allgemeine Reisebedingungen

für die von Sport-Event-Büttner angebotene Sport- und Tennisreise

01 / GELTUNGSBEREICH UND VERANSTALTER

Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten für die von Sport-Event-Büttner angebotene Sport-und Tennisreisen.

Reiseveranstalter ist:

Sport-Event-Büttner
Am Lindenbaum 14
63897 Miltenberg-Schippach

Telefon: +49 178 3735360
E-Mail: xxx

Soweit einzelne Leistungen von externen Leistungserbringern erbracht werden, bleiben diese Bestandteil der vereinbarten Reiseleistungen, sofern sie über den Reiseveranstalter gebucht werden.

02 / VERTRAGSSCHLUSS

Die Anmeldung zur Reise erfolgt über das Buchungsformular auf unserer Website.

Mit dem Absenden der Buchung gibt der Reisende eine verbindliche und zahlungspflichtige Buchung für die ausgewählten Reiseleistungen ab.

Nach Eingang der Buchung erhält der Reisende eine Buchungsbestätigung mit den gebuchten Leistungen, dem Reisepreis sowie den maßgeblichen Zahlungsinformationen.

Bei Buchung für mehrere Personen handelt der buchende Teilnehmer auch für die von ihm angemeldeten Personen, soweit er hierzu bevollmächtigt ist.

03 / REISELEISTUNGEN

Der Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie aus den im Buchungsvorgang gewählten Leistungen und der Buchungsbestätigung.

Die Reise umfasst je nach Buchung insbesondere die gewählte Unterkunft sowie das gewählte Tennis- oder Sportprogramm.

Die An und Abreise erfolgt eigenständig durch die Teilnehmer und ist nicht Bestandteil des Reisepreises, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Angaben zu Unterkünften, Trainingsprogrammen, Trainingszeiten und sonstigen Reiseleistungen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Buchung bekannten Planungsstand.

04 / REISEPREIS UND ZAHLUNG

Der Reisepreis ergibt sich aus den im Buchungsvorgang ausgewählten Leistungen.

Unterkunft und Tennis- bzw. Sportprogramm können zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Zahlung fällig werden.

Die jeweils geltenden Zahlungsbeträge und Zahlungsfristen werden dem Reisenden im Buchungsprozess und/oder in der Buchungsbestätigung und Rechnung mitgeteilt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entgegennahme von Zahlungen vor Beendigung der Reise bleiben unberührt.

05 / RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.

Vorbehaltlich einer abschließenden rechtlichen Prüfung gelten folgende pauschalierte Rücktrittskosten:

  • bis zum 52. Tag vor Reisebeginn     20%
  • 51. – 33. Tag vor Reisebeginn     30%
  • 32. – 18. Tag vor Reisebeginn     45%
  • 17. – 7. Tag vor Reisebeginn     60%
  • 6. – 3. Tag vor Reisebeginn     75%
  • 2. – 1. Tag vor Reisebeginn     90%
  • bei Nichtantritt     100%

Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben unberührt.

06 / UNVERMEIDBARE AUSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE

Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Reisende ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Vertrag zurücktreten.

Ist der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert, kann auch der Reiseveranstalter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

07 / TENNISTRAINING UND WITTERUNG

Das Tennistraining findet ausschließlich auf Außenplätzen statt und ist daher von den jeweiligen Witterungs- und Platzverhältnissen abhängig. Bei Regen, Unbespielbarkeit der Plätze oder sonstigen witterungsbedingten Einschränkungen kann das Training ganz oder teilweise ausfallen.

Der Veranstalter behält sich vor, den vorgesehenen Trainingsplan aufgrund der Witterungs- und Platzverhältnisse anzupassen. Dies kann insbesondere Änderungen der Trainingszeiten, der Dauer einzelner Einheiten, der Gruppeneinteilung sowie der zeitlichen Verteilung des Trainings auf die einzelnen Reisetage umfassen.

Bei erforderlichen Anpassungen bemüht sich der Veranstalter, die verfügbaren Trainingsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der organisatorischen und sportlichen Gegebenheiten möglichst ausgewogen und fair auf die Teilnehmer und Trainingsgruppen zu verteilen.

Ein Anspruch auf bestimmte Trainingszeiten, eine bestimmte zeitliche Verteilung der Trainingseinheiten oder die Durchführung ausgefallener Einheiten zu einem bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistungen bleiben unberührt.

08 / TRAININGSGRUPPEN UND ORGANISATION

Die Einteilung der Trainingsgruppen erfolgt nach organisatorischen und sportlichen Gesichtspunkten, insbesondere unter Berücksichtigung von Alter, Spielniveau und Trainingsziel der Teilnehmer.

Ein Anspruch auf die Einteilung in eine bestimmte Gruppe, bei einem bestimmten Trainer oder gemeinsam mit bestimmten anderen Teilnehmern besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Veranstalter ist berechtigt, Gruppeneinteilungen und Trainingszeiten während der Reise anzupassen, wenn dies aus sportlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.

09 / MINDERJÄHRIGE UND AUFSICHT

Während der vorgesehenen Trainings- und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarten Betreuungszeiten erfolgt die Betreuung der minderjährigen Teilnehmer im Rahmen des jeweiligen Angebots.

Außerhalb dieser Zeiten besteht keine allgemeine Beaufsichtigung durch den Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich eine zusätzliche Betreuung vereinbart wurde.

Erziehungsberechtigte sind für die Aufsicht der minderjährigen Teilnehmer außerhalb der vereinbarten Trainings- und Betreuungszeiten verantwortlich.

Für jüngere Teilnehmer können im Einzelfall gesonderte Betreuungsvereinbarungen mit dem Veranstalter getroffen werden

10 / VERHALTEN DER TEILNEHMER

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und der mit der Organisation betrauten Personen zu folgen, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Trainingsbetrieb oder der Durchführung der Reise dienen.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln kann ein Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von einzelnen Programmpunkten ausgeschlossen werden.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere wenn die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet wird, können weitergehende Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme erforderlich sein.

Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich informiert.

Die gesetzlichen Rechte der Beteiligten bleiben unberührt.

11 / EIGENSTÄNDIG GEBUCHTE UNTERKÜNFTE

Teilnehmer können, soweit dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist, ihre Unterkunft auf Albarella selbst buchen.

Wird lediglich ein Tennis- oder Sportprogramm über den Veranstalter gebucht und die Unterkunft eigenständig organisiert, wird entsprechend der jeweils veröffentlichten Preisangaben eine Organisationspauschale von 70 € pro gebuchtem Kurs berechnet.

Die eigenständig gebuchte Unterkunft ist in diesem Fall nicht Bestandteil der vom Veranstalter geschuldeten Reiseleistungen.

12 / REISEMÄNGEL UND MITWIRKUNG

Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Reisemängel dem Veranstalter oder einem benannten Ansprechpartner vor Ort unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.

Der Veranstalter wird sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darum bemühen, auftretende Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden auf Abhilfe, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz bleiben unberührt.

13 / HAFTUNG

Die Haftung des Reiseveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder soweit Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

Für Leistungen, die vom Reisenden eigenständig gebucht werden und nicht Bestandteil des Reisevertrags sind, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung.

14 / INSOLVENZABSICHERUNG

 

 

15 / REISEVERSICHERUNG

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie gegebenenfalls weiterer geeigneter Reiseversicherungen wird empfohlen.

Der Abschluss entsprechender Versicherungen erfolgt durch den Reisenden eigenständig.

 

16 / VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.